Wie lange beträgt die Gewährleistungsfrist?
5. September, 2014
By Admin
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Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre. Die Frist beginnt mit Übergabe der Sache (nicht Vertragsabschluss!) zu laufen. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden (siehe Gewährleistungsausschluss).
Bei versteckten oder verborgenen Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist gleichfalls mit der Übergabe der Sache zu laufen. Wurde jedoch der Mangel arglistig vom Verkäufer verheimlicht oder verschwiegen, kann auch eine Irrtumsanfechtung in Frage kommen.
Von der Gewährleistungsfrist ist die sogenannte Vermutungsfrist zu unterscheiden. Demnach wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, wenn er innerhalb von sechs Monaten hervorkommt. Der Übergeber bzw. Verkäufer müsste in diesem Fall beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war.