Kann der Werkunternehmer für einen Kostenvoranschlag ein Entgelt verlangen?
5. September, 2014
By Admin
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Nach der allgemeinen Regelung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel zu vergüten. Dies betrifft Fälle, bei denen sowohl der Werkbesteller als auch der Werkunternehmer Private oder beide Unternehmer sind. Nach dem Konsumentenschutzgesetz ist es umgekehrt: hier ist ein Kostenvoranschlag nur dann zu vergüten, wenn ein Entgelt ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Regelung betrifft also jene Fälle, bei denen ein Konsument einer Reparaturwerkstätte einen Reparaturauftrag bzw. einen Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages erteilt.