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Unter welchen Voraussetzungen kann die Preisminderung verlangt werden?

5. September, 2014

By Gerhard Egger

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Die Preisminderung kann nur dann begehrt werden, wenn eine Verbesserung oder ein Austausch der mangelhaften Sache unmöglich oder für den Übernehmer unzumutbar wäre oder für den Übergeber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde; ferner bei Verweigerung oder Verzug mit der Verbesserung und schließlich wenn die Verbesserung oder der Austausch erhebliche Unannehmlichkeiten für den Übernehmer bedeuten würde. Durch die Preisminderung wird der ursprüngliche Vertrag nicht aufgehoben sondern abgeändert.