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Wann kann ein Austausch verlangt werden?

5. September, 2014

By Gerhard Egger

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Wann kann ein Austausch verlangt werden?

Wenn der Mangel behebbar ist, kann der Übernehmer Verbesserung oder Austausch verlangen. Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist vorzunehmen. Das Gesetz verschweigt sich darüber, was eine angemessene Frist ist. Es kommt auf den Einzelfall an, was als angemessene Frist anzusehen ist. Der Anspruch auf Austausch der mangelhaften Sache kommt nur bei sogenannten Gattungsschulden in Betracht. Gattungsschulden sind solche, die von den Vertragsparteien nicht nach individuellen sondern nach generellen Merkmalen festgelegt werden (zum Beispiel ein Neufahrzeug einer bestimmten Type). Bei Speziesschulden scheidet der Austausch aus, weil aufgrund der Parteienvereinbarung eine ganz bestimmte Sache geschuldet wird. Dies betrifft in aller Regel Oldtimer, die für sich gesehen immer „einzigartig“ sind.