Wann kann eine Ersatzvornahme vorgenommen werden?
5. September, 2014
By Admin
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Die Frage der Ersatzvornahme geht einher mit der Frage, ob und in welcher Höhe Verbesserungskosten zustehen. Grundsätzlich ist dem Verkäufer bzw. Übergeber der Sache die Möglichkeit einzuräumen, die Verbesserung oder Reparatur der mangelhaften Sache selbst vorzunehmen. Tut der Verkäufer dies nicht oder nicht in angemessener Zeit, stehen dem Käufer grundsätzlich nur die Gewährleistungsbehelfe der Wandlung oder Preisminderung zur Verfügung.
Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 16. 6. 2008, 8 Ob 14/08d) kann jedoch der Käufer bei einer selbst vorgenommenen Reparatur vom Verkäufer jenen Betrag verlangen, den sich dieser dadurch erspart hat, dass der Käufer die Reparatur veranlasst hat. Dies soll nach dieser Entscheidung jedoch nur dann gelten, wenn der Verkäufer keine eigenen Reparaturmöglichkeiten hat und daher die Reparatur selbst außer Haus geben müsste. (siehe Voreilige Selbstverbesserung an einem Jaguar E-Type)