Logo

Wann liegt ein Mangel vor?

5. September, 2014

By Gerhard Egger

With 0 comments

Das Gesetz unterscheidet zwischen Rechtsmängeln und den in der Praxis bedeutenderen Sachmängeln. Ein Rechtsmangel würde beispielsweise vorliegen, wenn der Verkäufer dem Käufer eine fremde Sache als die Seinige veräußert und der Käufer dadurch nicht Eigentümer der Sache wird.

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die übergebene Sache in ihrer körperlichen Beschaffenheit nicht der geschuldeten Leistung entspricht. Der gewährleistungsrechtliche Begriff des Mangels muss nicht mit dem Begriff des technischen Mangels deckungsgleich sein.

Bei offenkundigen Mängeln findet keine Gewährleistung statt (streng genommen handelt es sich bei diesen Fällen eigentlich nicht um einen Mangel), da das Gesetz in diesem Fall davon ausgeht, dass der Mangel in dem vereinbarten Preis seinen Niederschlag gefunden hat. Es wäre unbillig, dem Käufer Gewährleistungsrechte zuzugestehen, wenn er die Sache wegen des ihm bekannten Mangels günstig erstanden hat.