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Was bedeutet Verzug?

5. September, 2014

By Admin

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Was bedeutet Verzug?

Als Schuldner gerät in Verzug, wer den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise erfüllt (Schuldnerverzug). Als Gläubiger gerät in Verzug, wer die vom Schuldner zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise angebotene Leistung nicht annimmt (Gläubigerverzug).

Beim Schuldnerverzug kommt es für die Rechtsfolgen darauf an, ob der Schuldner den Verzug verschuldet hat oder nicht. Trifft ihn kein Verschulden am Verzug, so kann der Gläubiger auf der Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Allerdings ist der Rücktritt bei Schuldnerverzug nur möglich, wenn der Gläubiger selbst erfüllungsbereit ist.

Trifft den Schuldner am Verzug ein Verschulden, kann der Gläubiger den Verspätungsschaden fordern. Das sind jene Nachteile, die dem Gläubiger durch die Verspätung entstanden sind. Im Falle des Rücktritts kann der Gläubiger das sogenannte Erfüllungsinteresse verlangen, das heißt er ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Schuldner mit seiner Leistung nicht in Verzug geraten wäre.

Der Gläubigerverzug ist insbesondere für die Frage der Gefahrtragung von Bedeutung: in den Fällen, bei denen der Gläubiger mit der Annahme der fristgerecht angebotenen Leistung in Verzug gerät (oder die Annahme verweigert), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gläubiger unter, das heißt er muss seine Leistung erbringen obwohl die Sache, die er annehmen hätte müssen, untergegangen ist.

Nur ausnahmsweise ist Verschulden beim Gläubigerverzug von Bedeutung: nämlich dann, wenn bei Vertragsabschluss schon klar war, dass der Schuldner ein Interesse daran hat, dass die zu liefernde Sache vom Gläubiger auch abgenommen wird. In diesem Fall kann der Gläubiger schadenersatzpflichtig werden.