Was sind fiktive Reparaturkosten?
5. September, 2014
By Admin
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Wenn Reparaturkosten geltend gemacht werden, ohne dass die Absicht besteht, die Reparatur vorzunehmen, spricht man von fiktiven Reparaturkosten. Fiktive Reparaturkosten sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht ersatzfähig. Wenn der Geschädigte den Ersatz von Reparaturkosten begehrt, muss er nachweisen, dass die Reparatur bereits vorgenommen wurde oder er zumindest nach Erhalt des Schadenersatzbetrags Reparaturabsichten hat. Ansonsten steht nur Ersatz in Höhe der objektiven Wertminderung zu.