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Wie können die Rechte aus der Gewährleistungspflicht durchgesetzt werden?

5. September, 2014

By Gerhard Egger

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Die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung sind mittels Klage oder – wenn der Käufer bzw. Übernehmer auf den Kaufpreis geklagt wird – mittels Einrede geltend zu machen.

Mit Ausnahme bei beiderseitig unternehmensbezogenen Geschäften besteht im österreichischen Recht grundsätzlich keine Rügepflicht bei Mängeln. Eine außergerichtliche Rüge des Mangels hat jedoch trotzdem eine rechtliche Bedeutung, da in diesem Fall dem Käufer bzw. Übernehmer die Geltendmachung des Mangels durch Einrede in einem allfälligen späteren Verfahren, in dem er auf den Kaufpreis geklagt wird, vorbehalten bleibt.